20.06.2010, 22:57
Spezialistz schrieb:der aktuelle rechtsstand ist folgender:
da der §18 der stvo aufgehoben wurde:
25€ + mängelkarte (also vorführung des fahrzeugs bei der polizei innerhalb einer woche).
eine sicherstellung ist auch nicht mehr zulässig.
ein freund hat nen motorradfahrenden grünen im bekanntenkreis, hab da mal kurz angefragt.
Das hört sich doch vielversprechend an
So wie ich das sehe, bedeuted das also auch keine Verlängerung
der Probezeit da ja "nur" ne Ordnungswiedrigkeit.
Und danke fürs nachfragen, auf genau sowas hab ich gewartet
Gruß ingo