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Ohne DB-Killer in der Probezeit erwischen lassen
#5
Spezialistz schrieb:der aktuelle rechtsstand ist folgender:

da der §18 der stvo aufgehoben wurde:
25€ + mängelkarte (also vorführung des fahrzeugs bei der polizei innerhalb einer woche).

eine sicherstellung ist auch nicht mehr zulässig.

ein freund hat nen motorradfahrenden grünen im bekanntenkreis, hab da mal kurz angefragt. Wink

Das hört sich doch vielversprechend an Big Grin
So wie ich das sehe, bedeuted das also auch keine Verlängerung
der Probezeit da ja "nur" ne Ordnungswiedrigkeit.

Und danke fürs nachfragen, auf genau sowas hab ich gewartet Wink

Gruߟ ingo
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Ohne DB-Killer in der Probezeit erwischen lassen - von Impact - 20.06.2010, 22:17
Re: Ohne DB-Killer in der Probezeit erwischen lassen - von Impact - 20.06.2010, 22:57
Re: Ohne DB-Killer in der Probezeit erwischen lassen - von Herkules1978 - 17.08.2011, 14:45
Re: Ohne DB-Killer in der Probezeit erwischen lassen - von mystery1988 - 17.08.2011, 14:50

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