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Ohne DB-Killer in der Probezeit erwischen lassen
#6
Impact schrieb:
Spezialistz schrieb:der aktuelle rechtsstand ist folgender:

da der §18 der stvo aufgehoben wurde:
25€ + mängelkarte (also vorführung des fahrzeugs bei der polizei innerhalb einer woche).

eine sicherstellung ist auch nicht mehr zulässig.

ein freund hat nen motorradfahrenden grünen im bekanntenkreis, hab da mal kurz angefragt. Wink

Das hört sich doch vielversprechend an Big Grin
So wie ich das sehe, bedeuted das also auch keine Verlängerung
der Probezeit da ja "nur" ne Ordnungswiedrigkeit.

Und danke fürs nachfragen, auf genau sowas hab ich gewartet Wink

Gruߟ ingo


Vorsicht, Vorsicht,

so kann man das nicht unterschreiben...!!!!

Wenn die Lautstärke der Abgasanlange so erheblich ist, dass für andere Verkehrtsteilnehmer eine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit zu erwarten ist, kann es gem. Tatbestandsnummer 330600 schnell mal 90 Euro und 3 Punkte kosten... Ein solches Verfahren wurde hier schon eingeleitet und gerichtlich bestätigt... (mit dB Messung natürlich)!!

Dann würde sich umgehend eine Nachschulung anschlieߟen...

Eine Sicherstellung ist nicht mehr rechtmäߟig; aber der Verbot des Betriebs des Motorrades bis zur Herstellung eines ordnungsgemäߟen Zustandes ist davon nicht berührt...

Grüߟe, Sascha.
Einstieg in's Forum: 99er EX500 D, aktuell BMW R1200GS LC kuh-smilies-0002.gif von smiliesuche.de
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Ohne DB-Killer in der Probezeit erwischen lassen - von Impact - 20.06.2010, 22:17
Re: Ohne DB-Killer in der Probezeit erwischen lassen - von gpz-norden - 21.06.2010, 08:11
Re: Ohne DB-Killer in der Probezeit erwischen lassen - von Herkules1978 - 17.08.2011, 14:45
Re: Ohne DB-Killer in der Probezeit erwischen lassen - von mystery1988 - 17.08.2011, 14:50

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