21.06.2010, 08:11
Impact schrieb:Spezialistz schrieb:der aktuelle rechtsstand ist folgender:
da der §18 der stvo aufgehoben wurde:
25€ + mängelkarte (also vorführung des fahrzeugs bei der polizei innerhalb einer woche).
eine sicherstellung ist auch nicht mehr zulässig.
ein freund hat nen motorradfahrenden grünen im bekanntenkreis, hab da mal kurz angefragt.
Das hört sich doch vielversprechend an
So wie ich das sehe, bedeuted das also auch keine Verlängerung
der Probezeit da ja "nur" ne Ordnungswiedrigkeit.
Und danke fürs nachfragen, auf genau sowas hab ich gewartet
Gruß ingo
Vorsicht, Vorsicht,
so kann man das nicht unterschreiben...!!!!
Wenn die Lautstärke der Abgasanlange so erheblich ist, dass für andere Verkehrtsteilnehmer eine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit zu erwarten ist, kann es gem. Tatbestandsnummer 330600 schnell mal 90 Euro und 3 Punkte kosten... Ein solches Verfahren wurde hier schon eingeleitet und gerichtlich bestätigt... (mit dB Messung natürlich)!!
Dann würde sich umgehend eine Nachschulung anschließen...
Eine Sicherstellung ist nicht mehr rechtmäßig; aber der Verbot des Betriebs des Motorrades bis zur Herstellung eines ordnungsgemäßen Zustandes ist davon nicht berührt...
Grüße, Sascha.


