21.06.2010, 21:29
Sonnie schrieb:kann es sein, dass die blinker nun an den gepäckträger müssen? denk mal, wenn die koffer dran sind, sieht man sie von der seite nimmer....
Wenn die nicht am Halter scheuern, lass sie da, wo sie sind...
Vorschriften:
Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker):
- vorgeschrieben, nach StVZO ab EZ 1.1.62
- Anzahl: 4Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker)
- Kennzeichnung vorn: 1, 1a, 1b, 11
- Kennzeichnung hinten: 2a, 2b, 12
- in der Breite (min.):
nach EG vorn 240mm, hinten 180 mm nach StVZO vorn 340 mm, hinten 240 mm Blinkleuchten an den Lenkerenden (âOchsenaugenâ) zueinander 560 mm
- in der Höhe: 350 - 1200 mm
- Einschaltkontrolle nach EG vorgeschrieben, optisch oder akustisch oder beides, nach StVZO zulässig
- âOchsenaugenâ bei EZ ab 1.1.87 nur i.V.m. zusätzlichen hinteren Blinkern zulässig
Quelle: TUEV Hanse!!
Grüße, Sascha.


