22.06.2010, 20:47
Moin.
Da kann ich nur sagen: wo kein Kläger, da kein Henker... Letztendlich gilt das, was im Prüfgutachten des TÜV'is steht....
Grüße, Sascha
Biggbiz schrieb:btw: nur mal angenommen auf dem neuen nummernschild wäre ne plakette drauf laut der ich nun ein jahr länger tüv habe, und ich fahre das jahr auch ohne tüv, würde ich ich mich dadurch strafbar machen oder könnte man da sagen man hat nicht drauf geachtet weil man sich an die plakette gehalten hat?
Da kann ich nur sagen: wo kein Kläger, da kein Henker... Letztendlich gilt das, was im Prüfgutachten des TÜV'is steht....
Grüße, Sascha