01.07.2010, 17:55
antibike schrieb:GL_Corona schrieb:in der STVzO und StVO steht nur drin, dass es 60-120mal pro Sekunde blinken muss und dass es gelbes Licht sein muss, der Rest ist offen.Da mach ich schon extra einen Link zur StVZO mit in meinen Beitrag und dann kommt sowas.
Zitat:Die Fahrtrichtungsanzeiger müssen nach dem Einschalten mit einer Frequenz von 1,5 Hz +- 0,5 Hz (90 Impulse +- 30 Impulse in der Minute) zwischen hell und dunkel sowie auf derselben Fahrzeugseite - ausgenommen an Krafträdern mit Wechselstromlichtanlage - in gleicher Phase blinken.
Wo genau ist jetzt der unterschied zwischen 90 +-30 und 60-120




Was in der StVO steht wird auf jeden Fall erfüllt, praktisch ist diese Anlage erlaubt, ob die ein (E) hat ?