08.07.2010, 13:10
@ juls: schade, das ist irgendwie die falsche Antwort, bzw nicht die die ich hören wollte 
@ yuri: so weit ich weiß, gilt ja immer die gesetzliche Grundlage des Landes in dem du deinen Erstwohnsitz hast, der Brite der zu uns in den Urlaub fährt, muss sein Mopped also weitehrin nach britischem Gesetz zulassungsfähig halten.
Nur wenns in Richting Gefährdung der andere Verkehrsteilnehmer geht (wie zB beim rostigen Sprinter) kann/darf die deutsche Polizie was machen. (Falls ich nun kompletten Stuss erzähle, bitte berichtigen)
@ yuri: so weit ich weiß, gilt ja immer die gesetzliche Grundlage des Landes in dem du deinen Erstwohnsitz hast, der Brite der zu uns in den Urlaub fährt, muss sein Mopped also weitehrin nach britischem Gesetz zulassungsfähig halten.
Nur wenns in Richting Gefährdung der andere Verkehrsteilnehmer geht (wie zB beim rostigen Sprinter) kann/darf die deutsche Polizie was machen. (Falls ich nun kompletten Stuss erzähle, bitte berichtigen)
