23.08.2006, 20:46
gths\;p=\"20675 schrieb:bei der Installation der meißten Spiele, stimmst du ja sehr wohl den Bestimmungen zu. Nämlich bei der Installation musst du ja klicken, ob du dem EULA zustimmst oder nicht. Aber wie gesagt die Bestimmung verstehe ich auch nicht.Viele dieser EULAs sind mit deutschem und europäischen Recht nicht vereinbar und somit nichtig. Z.B. darfst du von jedem Computerprogramm EINE Sicherungskopie erstellen, wenn du der rechtmäßige Erwerber bist. Völlig egal, ob das Programm kopiergeschützt ist oder nicht. Nicht zu verwechseln mit einer Raubkopie!!
Wenn eine Sicherungskopie nicht möglich ist, muss dir der Hersteller im Falle eines Defekts oder Verlusts der CD/DVD Ersatz zukommen lassen.
gths\;p=\"20675 schrieb:Ich glaube es geht darum, eben illegale Benutzung auszuschließen, schlielich könnte ich mir von dir ein Originaldatenträger leihen, das SPiel bei mir installieren, einen NoCD/DVD-Crack installieren, dir den Datenträger zurückgeben und wir könnten beide das Spiel spielen. Das soll durch das Verbot von solchen Cracks verhindert werden.Die Weitergabe an Unberechtigte ist so oder so verboten. Das hat mit einem Crack direkt nichts zu tun.
gths\;p=\"20675 schrieb:"Ohne schriftliche Genehmigung von Electronic Arts bist du ferner nicht berechtig, Dritten eine Lizenz an der Software zu erteilen oder die Software in nicht ausdrücklich gestatteter Weise Dritten zur Verfügung zu stellen, die Software oder Dokumentation zu ändern, zu modifizieren oder anzupassen (dieses Verbot gilt unter anderem auch für das Übersetzen, Abwandel und Weiterverwenden des Produktes in Teilen)."Z.T. nichtig, da folgende Gesetzesparagraphen gelten:
§ 69d UrhG
§ 69e UrhG
gths\;p=\"20675 schrieb:Ãhnlich liest sich das bei anderen Spielen. Es ist ja ein Abwandeln bzw. Übersetzen. Denn du hast ja die Lizenz nur für diese eine deutsche Version erworben.Deshalb sind solche EULAs nichtig. Es gilt einzig und allein das Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte.
was aber die Riesensauerei bei diesen Lizenzvereinbarungen ist, ist das man ihnen zustimmen muss oder man hat ganz viel Geld aus dem Fenster geworfen. Denn diese Lizenzvereinbarung bekommt man ja erst zu lesen, wenn man in das Handbuch schaut oder das Spiel installiert. Dafür muss man es aber auspacken. Und wenn es ausgepackt ist, kann man es in der Regel nicht mehr zurückgeben.
Siehe hierzu die Paragraphen §§ 69a-g UrhG und für Audio-CDs und sonstiges §§ 53 und 95a-d UrhG.
