05.09.2010, 10:40
also ich kenn das so:
Wenn die Drosselung schon einmal eingetragen war, besorgt man sich eine Einbaubestätigung einer Werkstatt und fährt damit zum TÜV. Der stellt dann die notwendigen Papiere für die Ãnderung der Fahrzeugpapiere bei der Zulassungsstelle aus.
Wenn die Drosselung schon einmal eingetragen war, besorgt man sich eine Einbaubestätigung einer Werkstatt und fährt damit zum TÜV. Der stellt dann die notwendigen Papiere für die Ãnderung der Fahrzeugpapiere bei der Zulassungsstelle aus.
Vier Finger zum Gruß erhoben 
(und zwei Grüne hinter sich gelassen)
(und zwei Grüne hinter sich gelassen)

