12.09.2010, 10:14
Daniel schrieb:ist das forum an dieses stelle öffentlich?
Ist es, ja. Aber scheinbar wird der Link sowieso übersehen



Zitat: Eine Vervielfältigung von Musik ist laut Urhebergesetz nur sehr eingeschränkt möglich. Erlaubt ist es, gemäß § 53 Abs. 1 nur, einzelne Kopien zum privaten Gebrauch herzustellen. Zum privaten Kreis gehören persönlich verbundene Personen, Familienmitglieder und Freunde. Die Rechtsprechung hat vor Jahren einmal festgelegt, dass die maximale Anzahl der Privatkopien bei 7 liegt. Soweit MP3-Dateien ins Netz gestellt werden, um sie einem sehr überschaubaren Personenkreis von Freunden, maximal 7 zugänglich zu machen, dürfte dies gemäß § 53 Abs. 1 Urhebergesetz erlaubt sein, wobei gewährleistet sein muß, dass nur dieser begrenzte Personenkreis auf die Dateien Zugriff hat. Dieser Fall ist jedoch eher theoretischer Natur.
bezeichnen wir also den Kreis als "überschaubar"



Vier Finger zum Gruß erhoben 
(und zwei Grüne hinter sich gelassen)

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