28.10.2010, 11:13
Moinsen.
Also, ich versuche das mal zusammen zu fassen, auch wenn ich etwas Probleme beim Lesen hatte...
Man hat Dich gemessen mit einer mobilen oder stationären Anlage mit Fertigung eines Lichtbildes; Geschwindigkeit lag nach Abzug der Toleranzen um 24 km/h über dem erlaubten. Das Bild wurde von hinten aufgenommen; Dein Kennzeichen ist zu sehen! Der Fahrer ist somit zumindest von hintn zu erkennen (Helm, Bekleidung, ...)
Somit erst einmal, da Du Halter bist, folgendes:
§31a Fahrtenbuch
(1) Die Verwaltungsbehörde kann gegenüber einem Fahrzeughalter für ein oder mehrere auf ihn zugelassene oder künftig zuzulassende Fahrzeuge die Führung eines Fahrtenbuchs anordnen, wenn die Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften nicht möglich war. Die Verwaltungsbehörde kann ein oder mehrere Ersatzfahrzeuge bestimmen.
...
Bei unserer Verwaltungsbehörde wird alleine das Auferlegen eines Fahrtenbuches mit €75,- in Rechnung gestellt. Wenn man ohne Fahrtenbuch angehalten wird, kostet das jedesmal €50,- und Punkte...
Natürlich kann man das Messverfahren an sich in Frage stellen und einen Gutachter beauftragen (ohne hat man eigentlich gar keine Chance)...
So denn, Sascha.
-E_SEAL_-E schrieb:so mich hats erwischt und ich hab jetzt den brief zugestellt bekommen hab das schild einfach übersehen gehabt...das einzige ärgerlich ist dass ich noch in der probezeit bin daher droht mir aufbauseminar da 24kmh zu schnell ich würde das am liebsten umgehen wie stehn denn anch eurer erfahrung die möglichkeiten aus drum rumzukommen zb nicht eindeutig identifizierbar usw oder habt ihr da iwelche anderen tipps?
is halt megaärgerlich da ich nur noch ein paar monate probezeit hätte...
-E_SEAL_-E schrieb:naja soweit ich des gelesen hab kann wennd er bescheit nach 2 wochen zugestellt wurde nicht mehr verlangt werden sich an den fahrer erinnern zu können daher käme im schlimmsten fall ein fahrten buch auf einen zu...mir wäre es ja scheißegal wenns unter 20 zuviel gewesen wäre aber jetzt wirds halt richtig teuer und geht dann noch in die probezeitverlängerung...naja sie sind in der beweispflicht und nicht ich und wenn man mich nicht fehlerfrei identifizieren kann dann ham sie doch das nachsehen
oder irre ich mich da komplett
-E_SEAL_-E schrieb:@ angel ja nummernschild ham se aber nicht den fahrer
Also, ich versuche das mal zusammen zu fassen, auch wenn ich etwas Probleme beim Lesen hatte...
Man hat Dich gemessen mit einer mobilen oder stationären Anlage mit Fertigung eines Lichtbildes; Geschwindigkeit lag nach Abzug der Toleranzen um 24 km/h über dem erlaubten. Das Bild wurde von hinten aufgenommen; Dein Kennzeichen ist zu sehen! Der Fahrer ist somit zumindest von hintn zu erkennen (Helm, Bekleidung, ...)
Somit erst einmal, da Du Halter bist, folgendes:
§31a Fahrtenbuch
(1) Die Verwaltungsbehörde kann gegenüber einem Fahrzeughalter für ein oder mehrere auf ihn zugelassene oder künftig zuzulassende Fahrzeuge die Führung eines Fahrtenbuchs anordnen, wenn die Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften nicht möglich war. Die Verwaltungsbehörde kann ein oder mehrere Ersatzfahrzeuge bestimmen.
...
Bei unserer Verwaltungsbehörde wird alleine das Auferlegen eines Fahrtenbuches mit €75,- in Rechnung gestellt. Wenn man ohne Fahrtenbuch angehalten wird, kostet das jedesmal €50,- und Punkte...
Natürlich kann man das Messverfahren an sich in Frage stellen und einen Gutachter beauftragen (ohne hat man eigentlich gar keine Chance)...
So denn, Sascha.


