28.10.2010, 13:54
Auch wenn ich ebenfalls der Meinung wie die meisten anderen hier bin, dass man für seine Handlungen die Konsequenzen zu tragen hat (hab ich auch alles schon hinter mir, ebenfalls wie die meisten hier) wäre interessant zu wissen, ob Du eine Rechtsschutzversicherung hast?
Wenn ja: Anwalt einschalten, nur der kann Akteneinsicht fordern. Wie zB. hier zu lesen ist, kommt es in einem erstaunlich großen Teil der Messungen selbst zu Fehlern, oder aber die Dokumentation der Messung ist nicht korrekt ausgeführt worden. In beiden Fällen kann Dir aber nur o.g. Akteneinsicht und ein vom Anwalt beauftragter Sachverständiger weiter helfen. Ohne Rechtsschutzversicherung ist sowas aber kaum zu finanzieren, Du landest schnell bei einem 4stelligen Rechnungsbetrag.
Wenn nein:
Wenn ja: Anwalt einschalten, nur der kann Akteneinsicht fordern. Wie zB. hier zu lesen ist, kommt es in einem erstaunlich großen Teil der Messungen selbst zu Fehlern, oder aber die Dokumentation der Messung ist nicht korrekt ausgeführt worden. In beiden Fällen kann Dir aber nur o.g. Akteneinsicht und ein vom Anwalt beauftragter Sachverständiger weiter helfen. Ohne Rechtsschutzversicherung ist sowas aber kaum zu finanzieren, Du landest schnell bei einem 4stelligen Rechnungsbetrag.
Wenn nein:
