03.11.2010, 11:41
Warte nicht drauf, dass die GEGNERISCHE Versicherung einen Gutachter bestellt. Du kannst Dir Deinen Gutachter selbst aussuchen. Zu zahlen hat den dann natürlich die Versicherung des Unfallgegners (vorausgesetzt die Schuldfrage ist zu Deinen Gunsten geklärt).
Stellt die Gegnerische Versicherung den Gutachter, dann wird dieser darauf bedacht sein, den Schaden als so günstig wie möglich zu deklarieren. Ein Gutachter, der "für Dich" arbeitet geht anders an die Sache ran, stellt zB die Arbeitsstunden einer MARKENGEBUNDENEN FACHWERKSTATT in Rechnung- ob Du das dann auch tatsächlich von Herrn Kawasaki persönlich reparieren lässt, bleibt Dir überlassen. Natürlich benutzt Du zu Reparatur auch ausschließlich originale Neuteile, die im Originallack verschönert werden
Sollte die Versicherung sich weigern, den Schaden in der von Deinem Gutachter geforderten Höhe zu übernehmen, dann ist der Weg zum Anwalt die Konsequenz. Dieser reicht Klage ein bzw. zitiert n paar schöne Urteile, in denen die zu erbringende Leistung der Versicherung bereits erfolgreich eingeklagt wurden. In nur gaaaaaaaanz seltenen Fällen geht die Gegnerische Versicherung dann tatsächlich vor Gericht, da sie ja im Prinzip wissen, dass sie zu zahlen haben und die Gerichtskosten nicht auch noch tragen wollen. Für gewöhlich solltest Du in direktem Anschluss an den Eingang der Klage bei der Versicherung Dein Geld in voller Höhe dessen, was Dein Gutachter an Schäden und Arbeitsstunden etc festgestellt hat, bekommen.
Viel Erfolg beim Geldeintreiben
Stellt die Gegnerische Versicherung den Gutachter, dann wird dieser darauf bedacht sein, den Schaden als so günstig wie möglich zu deklarieren. Ein Gutachter, der "für Dich" arbeitet geht anders an die Sache ran, stellt zB die Arbeitsstunden einer MARKENGEBUNDENEN FACHWERKSTATT in Rechnung- ob Du das dann auch tatsächlich von Herrn Kawasaki persönlich reparieren lässt, bleibt Dir überlassen. Natürlich benutzt Du zu Reparatur auch ausschließlich originale Neuteile, die im Originallack verschönert werden
Sollte die Versicherung sich weigern, den Schaden in der von Deinem Gutachter geforderten Höhe zu übernehmen, dann ist der Weg zum Anwalt die Konsequenz. Dieser reicht Klage ein bzw. zitiert n paar schöne Urteile, in denen die zu erbringende Leistung der Versicherung bereits erfolgreich eingeklagt wurden. In nur gaaaaaaaanz seltenen Fällen geht die Gegnerische Versicherung dann tatsächlich vor Gericht, da sie ja im Prinzip wissen, dass sie zu zahlen haben und die Gerichtskosten nicht auch noch tragen wollen. Für gewöhlich solltest Du in direktem Anschluss an den Eingang der Klage bei der Versicherung Dein Geld in voller Höhe dessen, was Dein Gutachter an Schäden und Arbeitsstunden etc festgestellt hat, bekommen.
Viel Erfolg beim Geldeintreiben

