10.02.2011, 22:11
ometa schrieb:Ob eine fachgerechte Behebung eines Unfallschadens, oder eine vorsätzliche, nachträgliche Ãnderung vorliegt, kann man erst nach dem Schweissen entscheiden, oder?
Eine Reparaturschweißung zur Herstellung eines Urzustandes ist keine technische Ãnderung im Sinne des §19 StVZO...
Grüße, Sascha