10.02.2011, 21:31
ometa schrieb:Aber im Grunde ist es eine dauerhafte Ãnderung des Originalzustands und führt so erst mal zum Erlöschen der Betriebserlaubnis.
![Naughty Naughty](https://gpz.info/images/smilies/eusa/naughty.gif)
§19StVZO
(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Ãnderungen vorgenommen werden, durch die
1. 1.die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. 2.eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. 3.das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird....
Klick: Interessante Datei
Grüße, Sascha