10.12.2010, 16:30
§ 22 Kunsturheberrechtsgesetz:
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. ...
@Rubino:
[Bild: http://www.toonpool.com/user/112/files/i...349975.jpg]

Aber irgendwie denke ich gerade an eine Umlackierung...
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. ...
@Rubino:
[Bild: http://www.toonpool.com/user/112/files/i...349975.jpg]
Aber irgendwie denke ich gerade an eine Umlackierung...


