28.01.2011, 09:54
Hi Force99, jetzt hab ichs verstanden.
Also, wenn du einen Nachweis hast, daß die Maschine mit 27 PS ausgeliefert wurde und nachträglich (auf dem Papier) auf 50 ps leistungsgesteigert wurde, brauchst Du für die erneute Drosselung meiner Meinung nach kein Gutachten.
In dem Fall handelt es sich genaugenommen ja auch nicht um eine Leistungsreduzierung, sondern um eine Rückführung in den Auslieferungszustand.
Ich würde jetzt vorab schon mal das freundliche Gespräch mit einem Ingenieur vom Tüv suchen, der wird Dir dann sagen, ob doch noch irgendwelche Unterlagen nötig sind.
Grüße, rex
Also, wenn du einen Nachweis hast, daß die Maschine mit 27 PS ausgeliefert wurde und nachträglich (auf dem Papier) auf 50 ps leistungsgesteigert wurde, brauchst Du für die erneute Drosselung meiner Meinung nach kein Gutachten.
In dem Fall handelt es sich genaugenommen ja auch nicht um eine Leistungsreduzierung, sondern um eine Rückführung in den Auslieferungszustand.
Ich würde jetzt vorab schon mal das freundliche Gespräch mit einem Ingenieur vom Tüv suchen, der wird Dir dann sagen, ob doch noch irgendwelche Unterlagen nötig sind.
Grüße, rex