24.02.2011, 00:27
bastibvb schrieb:Das ist die letzte Seite die ich meine:
<!-- m --><a class="postlink" target="_blank" href="http://katalog.mrashop.de/erp/owweb-dok">http://katalog.mrashop.de/erp/owweb-dok</a><!-- m --> ... tigung.pdf
Die ABE gilt nur für den Serienzustand des fahrzeugs, eine Abnahme nach 19-3( wie im Dokument) gilt normalerweise für umgebaute Fahrzeuge, ich vermute mal, dass sich das darauf bezieht.
Da kannst du auch mal was nachlesen.
<!-- m --><a class="postlink" target="_blank" href="http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_19.php">http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_19.php</a><!-- m -->