01.03.2011, 07:35
Melli82 schrieb:... und TÜV bekommt?
hab's mal aus Schulungsunterlagen rausgesucht:
Saschas Unterlagen schrieb:Ein Betriebserlaubnisverstoß ist bei der Montage dieser Pads in keiner Weise erkennbar.
Die Fahrzeugabmessungen des Krades werden nicht verändert, eine Gefährdungsprognose in irgendeiner Weise ist praktisch nicht begründbar.
Lt. Angaben des TÜV gibt es in deren Richtlinien keinerlei Hinweise, die eine Eintragung dieser Teile in die Fahrzeugpapiere verlangen.
Es gibt zwar den einen oder anderen Pad-Hersteller, der hierfür eine Betriebserlaubnis oder ein Mustergutachten anbieten soll, jedoch dürfte dies nur Wettbewerbsgründe haben. Alles was eine BE oder ein Gutachten hat, verkauft sich besser!
Auch auf einschlägigen Internetseiten lässt sich kein Hinweis auf eine evtl. bestehende EU-Richtlinie diesbezüglich finden.
Grüße, Sascha.


