24.09.2006, 19:49
wo ist denn das eigentliche Problem?
Kommt doch öfters vor, dass man vom (Ver-)Käufer eine Zeit lang nix mehr hört. So vier bis sechs Wochen solltest Du dem Verkäufer schon Zeit für die Zusendung des Artikels geben, bevor Du weitere Schritte einleitest. Etwas anderes wird Dir ein Rechtsanwalt auch nicht sagen.
Kommt doch öfters vor, dass man vom (Ver-)Käufer eine Zeit lang nix mehr hört. So vier bis sechs Wochen solltest Du dem Verkäufer schon Zeit für die Zusendung des Artikels geben, bevor Du weitere Schritte einleitest. Etwas anderes wird Dir ein Rechtsanwalt auch nicht sagen.
Vier Finger zum Gruß erhoben 
(und zwei Grüne hinter sich gelassen)

(und zwei Grüne hinter sich gelassen)