30.05.2011, 08:51
Moinsen
dagegen sagt ja keiner was, aber soll Deiner Meinung nach die Betriebserlaubnis des Motorrades dadurch erloschen sein???
Wenn ich mir das oben eingestellte Regelwerk anschaue, muss bei einer Ãnderung eine Gefährdung für Verkehrsteilehmer zu erwarten sein... und das durch den Abbau eines Bugspoilers???
Glaube ich nicht, ist zumindest schwer zu begründen!!!
Weiterhin ist mit Streichung einiger §§ der StVZ und deren Übernahme in die Fahrzeugzulassungsverordnung einiges an Tatbeständen des Bußgeldkataloges verloren gegangen. Den Tatbestand, des Erlöschen der Betriebserlaubnis gibt es nicht mehr. Wohl weise ich daraufhin, dass eine Betriebserlaubnis entzogen werden kann, und das Mopped bzw. dessen Halter eine neue beantragen muss...
Grüße, Sascha.
Rubino schrieb:Offiziell muss der Bugspoiler ausgetragen werden...
dagegen sagt ja keiner was, aber soll Deiner Meinung nach die Betriebserlaubnis des Motorrades dadurch erloschen sein???
Wenn ich mir das oben eingestellte Regelwerk anschaue, muss bei einer Ãnderung eine Gefährdung für Verkehrsteilehmer zu erwarten sein... und das durch den Abbau eines Bugspoilers???
Glaube ich nicht, ist zumindest schwer zu begründen!!!
Weiterhin ist mit Streichung einiger §§ der StVZ und deren Übernahme in die Fahrzeugzulassungsverordnung einiges an Tatbeständen des Bußgeldkataloges verloren gegangen. Den Tatbestand, des Erlöschen der Betriebserlaubnis gibt es nicht mehr. Wohl weise ich daraufhin, dass eine Betriebserlaubnis entzogen werden kann, und das Mopped bzw. dessen Halter eine neue beantragen muss...
Grüße, Sascha.


