30.05.2011, 09:33
gpz-norden schrieb:dagegen sagt ja keiner was, aber soll Deiner Meinung nach die Betriebserlaubnis des Motorrades dadurch erloschen sein???Auf welcher rechtlichen Grundlage das basiert weiß ich nicht, bin ja kein Jurist
Wenn ich mir das oben eingestellte Regelwerk anschaue, muss bei einer Ãnderung eine Gefährdung für Verkehrsteilehmer zu erwarten sein... und das durch den Abbau eines Bugspoilers???
Glaube ich nicht, ist zumindest schwer zu begründen!!!
Aber du weißt doch bestimmt wie es unter so manchem Bugspoiler ausschaut.
Wenn der Werksmäßig vorgesehen ist, dann nicht nur zu optischen Zwecken, sondern auch zum Schutz von Passanten vor spitzen- und scharfkantigen Teilen.
Bzw, da die Teile normalerweise verdeckt werden, wird bei der Produktion nicht der Passantenschutz berücksichtigt.
Ob da wirklich eine Gefährdung besteht, darf der Fahrzeughalter in dem Fall nicht selbst beurteilen, sondern muss durch einen Sachverständigen entschieden werden.
Da die dauerhafte Demontage werksmäßig nicht vorgesehn ist, würde nach altem Recht die BE erlöschen.
Aber bei der 500er sehe ich da auch keine Probleme den ausgetragen zu bekommen.
Höchstens bei einem Prüfer der nicht den Mumm hat das selbst zu entscheiden und erst eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von Kawa sehen will.
Zur Temperatur: Da interessiert der Bugspoiler mal überhaupt nicht.
der verdeckt nach vorne hin so gut wie nichts an zu kühlenden Teilen.

