06.10.2006, 15:34
Holle\;p=\"23673 schrieb:So, wirklich (hast theoretisch schon recht)? Aber praktisch sieht die Sache ganz anders aus! Du kannst da zehnmal auf deine Gewährleistung pochen. Wenn sich der Verkäufer weigert, schauste dumm aus der Wäsche! Kein Gericht wird sich ernsthaft damit abgeben, wenn es um solche "Peanuts" geht. Erst wenn es um ein paar Hundert Euro geht, werden die aktiv.orangerider\;p=\"23650 schrieb:Sorry Jungs (und Mädels), aber ihr kauft bei eBay mit Privatkauf.Nein, das stimmt nicht.
Ihr verzichtet auf nahezu alle eure Rechte. Und dann wundert ihr euch, wenn es dort schwarze Schafe auf euch abgesehen haben? Das ist doch ein bisschen sehr naiv.
Wenn es in der Artikelbeschreibung ausdrücklich erwähnt wurde, dann nimmt man in Kauf, daß man keine Gewährleistung hat, ansonsten hat man sogar diese.
Wenn ich etwas kaufe und die Ware nicht erhalte kann ich natürlich dagegen vorgehen.
Die einzige Möglichkeit im Betrugsfall ist, bei eBay Antrag auf Käuferschutz zu stellen, aber da sind die Aussichten auf Erfolg auch relativ gering.