07.10.2006, 00:48
Natürlich sollten Geschädigte eine Anzeige erstatten! NIRGENDWO hab ich geschrieben, dass man den Verkäufer bei Verschulden nicht anzeigen solle. Aber man muss auch Beweise haben, bloße Beschuldigungen und Vermutungen sind nicht ausreichend.
Man soll sich aber eben nicht zuviel Erfolg davon versprechen. Klar kann man Glück haben und der potentielle Betrüger lenkt (u.U. schon vorher, bzw. evtl. wegen vorangegangener Delikte) ein und erstattet einem das Geld. Aber es gibt eben dafür keine Garantie.
Man soll sich aber eben nicht zuviel Erfolg davon versprechen. Klar kann man Glück haben und der potentielle Betrüger lenkt (u.U. schon vorher, bzw. evtl. wegen vorangegangener Delikte) ein und erstattet einem das Geld. Aber es gibt eben dafür keine Garantie.