07.10.2006, 02:28
gths\;p=\"23766 schrieb:Es ist keine bloße Beschuldigung oder Vermutung, wenn man zahlt und keine Ware bekommt, nach angemessener Wartezeit.Was ist angemessen?
Wo ist das definiert?
Zählen nur Werktage oder auch WE und Feiertage?
Was, wenn man nicht täglich seine Mails lesen kann?