26.09.2011, 23:54
denk dran, daß du dir als geschädigter selbst einen Gutachter zuholen darfst den die gegnerische Versicherung bezahlen MUSS
die 160€ wird wohl der Gutachter des Unfallgegners ermittelt haben, dann zahlt die Versicherung nämlich nur den Zeitwert.. also anfechten und eigenen Gutachter zu Rate ziehen
PS: als mir jmd in meinen Corsa gebrettert ist hat die gegnerische Versicherung anhand von Ebaypreisen einen Wert von 250€ für das frisch vom Händler (5900€ bezahlt) geholte Auto veranschlagt
die 160€ wird wohl der Gutachter des Unfallgegners ermittelt haben, dann zahlt die Versicherung nämlich nur den Zeitwert.. also anfechten und eigenen Gutachter zu Rate ziehen
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Letzte Waschung Ansbach 2011
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1. Platz weiteste Anreise Hage *1111km* & Hager GPZ Cup´11
"Wenn die Welt nur aus Landmessern bestünde - Sie wäre eine bessere!"
Rex - Bayerntreffen 2014

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