16.11.2011, 00:39
TÜV SÃD - Sicherheit rund ums Motorrad - Motorradbeleuchtung und Winterpflege schrieb:Gesetzliche Einschränkungen
Die Farbvorgaben sind zugleich das strikte Verbot, ein
Fahrzeug â egal ob Auto oder Motorrad â mit einer
andersartigen Lichtfarbe zu versehen. Das Verbot gilt
auch für Malereien am Motorrad, bei denen Tagesleuchtfarben
verwendet werden. Denn sämtliche Reflektoren
und sonstige Mittel mit rückstrahlender Wirkung werden
als âlichttechnische Einrichtungenâ von den strengen
Vorschriften des Verkehrsrechts erfasst.
Das sagt zumindest der TÜV SÃD dazu...wobei man das (wissenschaftlich interpretiert) auch sehen kann als: einzige erlaubte Lackfarbe ist matt schwarz. Weil alle anderen Lacke ja Licht rückstrahlen... (ok mattschwarz strahlt auch zurück...halt vermehrt im IR Bereich


aber mal davon ab: du kannst doch nicht dieses Wunderschöne Candy Lightning Blue abschleifen wollen

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Umbauten:Xenon,LED-Miniblinker,LED-Kennzeichenbel.,blaues umgeschweißtes Geweih,SaitoII-Heizgriffe,Blaue LEDs und 2in2 Barracuda Carbon
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