25.11.2011, 18:19
Akido schrieb:Händler müssen 2 Jahre Gewährleistung auf gebrauchte Motorräder geben. Das ist keine Garantie, die alle Defekte mit einschließt! Es wird lediglich zugesichert, dass sich das Motorrad zum Zeitpunkt des Kaufes in einem einwandfreien Zustand befindet. Wer also 4 Wochen nach dem Kauf Risse im Rahmen entdeckt, kann vom Händler Nachbesserung oder Wandlung verlangen.Bei Gebrauchtware kann auf 1 Jahr gedrückt werden und das werden die meisten wohl auch im Vertrag verankern.
Eine schnelle Suche ergab folgende Informationsseite zur Gewährleistung.
Falls es noch nicht erwähnt wurde, es sollte auch das Spiel von der Schwinge/Unitrak geprüft werden.
Das geht bei der Laufleistung eigentlich schon los, dass die Kunststoffgleitlager im Unitrak verschleissen.
Weite Informationen zu dem Thema: Unitrak Gleitlager wechsel
