26.02.2012, 16:56
Daniel schrieb:http://www.tuev-sued.de/uploads/images/1.../1_112.PDF Motorrad-Beleuchtung:Da steht aber nichts über die Blinkerabstände drin, Daniel - oder ich sehe es nicht.
Lassen Sie Ihr Licht
leuchten â aber bitte richtig!
Vom Tüv
![Wink Wink](https://gpz.info/images/smilies/icon/wink.gif)
Hab bei der Dekra folgende Angaben gefunden:
2.4 Fahrtrichtungsanzeiger
(Fundstelle: 93/92/EWG; ECE-R53; StVZO § 54)
Vorhandensein: vorgeschrieben; nach StVZO ab EZ 01.01.1962
Bezeichnung:
(Kategorie)
vorn -> 1, 1a, 1b, 11
hinten -> 2a, 2b, 12
Anzahl: Vier
in der Breite
(Mindestwerte):
nach EG-Rili: zueinander vorn 240 mm und hinten 180 mm
nach StVZO: zueinander vorn 340 mm und hinten 240 mm
Die Unterscheiden zwischen Zulassung nach EG-Richtlinie und Zulassung nach STVZO, was da der fall ist, soll im KFZ-Brief stehen.
Wichtig ist auf jeden Fall: gemeint ist der Innere Abstand zwischen den leuchtenden Flächen der Blinker.