15.12.2005, 20:27
Da bei mir der Führerschein nun wirklich nicht lange her ist, hatte ich auch in Erinnerung das, man bei Regen, Schneefall, Nebel der die Sicht behindert die Nebelscheinwerfer einschalten darf (allerdings hat mich unser Fahrlerer ausgelacht, da Motorräder den gar nicht haben!).
Also im Fahrschulbuch steht: Nebelscheinwerfer dürfen Sie einschalten, wenn die Sicht durch Regen, Schneefall, Nebel erheblich behindert ist.
Von einer Geschwindigkeitsbegrenzung ist allerdings nicht nachzulesen, obwohl dies ja selbst Erklärend ist, wenn ich das Gefühl habe die Nebelscheinwerfer einschalten zu müssen sollte ich auch nicht mit 130++ fahren oder?!
Also im Fahrschulbuch steht: Nebelscheinwerfer dürfen Sie einschalten, wenn die Sicht durch Regen, Schneefall, Nebel erheblich behindert ist.
Von einer Geschwindigkeitsbegrenzung ist allerdings nicht nachzulesen, obwohl dies ja selbst Erklärend ist, wenn ich das Gefühl habe die Nebelscheinwerfer einschalten zu müssen sollte ich auch nicht mit 130++ fahren oder?!