11.04.2012, 21:10
Hallo!
Ich hab ein paar Fragen zum Eintragen der Entdrosselung, die mir das Forum noch nicht beantworden konnte.
Meine GPZ wurde schonmal gedrosselt, dann entdrosselt und wieder gedrosselt - alles über die Hülsen im Gasschieber.
Jetzt ist sie immernoch gedrosselt und soll bald wieder entdrosselt werden.
Im alten Fahrzeugbrief, den ich auch noch besitze, wurde mal folgendes handschriftlich eingetragen: "Leistungssteig. durch Unterdruckkolben ohne Bohrg. i.d. Verg."
Das wurde dann mal (wohl bei einer Drosselung) durchgestrichen.
Jetzt habe ich die Maschine letztes Jahr auf mich umschreiben lassen und es gab nen neuen Fahrzeugbrief, auf dem nur "Nennleistung 25kW / 8500 min-1" vermerkt ist - also der gedrosselte Zustand.
Jetzt muss ich doch das Entdrosseln vom TÜV wieder im neuen Fahrzeugbrief vermerken lassen, oder?
Ist die Reihenfolge zum Entdrosseln jetzt: "Hülsen rein -> Eintragung durch den TÜV -> Ãnderung des Briefes -> Versicherung informieren"?
Reicht das Teilgutachten (aus dem Downloadbereich) dem Tüv aus oder brauche ich da nochwas?
Für mich wirkt das mit dem Teilgutachten etwas schwammig.
Hab da keine Erfahrungen mit.
Und wenn ich das Entdrosseln vom TÜV eintragen lassen muss, kann ich das auch gleich bei der HU/AU machen? Das könnte nämlich beides auf einen Tag fallen.
Klar, kann ich dann die Hülsen erst nen Tag vor dem TÜV einbauen bzw. die Maschine vor Abnahme nicht fahren...
Ich hoffe ihr könnt mir helfen
Wäre euch sehr dankbar!
Viele Grüße!
Ich hab ein paar Fragen zum Eintragen der Entdrosselung, die mir das Forum noch nicht beantworden konnte.
Meine GPZ wurde schonmal gedrosselt, dann entdrosselt und wieder gedrosselt - alles über die Hülsen im Gasschieber.
Jetzt ist sie immernoch gedrosselt und soll bald wieder entdrosselt werden.
Im alten Fahrzeugbrief, den ich auch noch besitze, wurde mal folgendes handschriftlich eingetragen: "Leistungssteig. durch Unterdruckkolben ohne Bohrg. i.d. Verg."
Das wurde dann mal (wohl bei einer Drosselung) durchgestrichen.
Jetzt habe ich die Maschine letztes Jahr auf mich umschreiben lassen und es gab nen neuen Fahrzeugbrief, auf dem nur "Nennleistung 25kW / 8500 min-1" vermerkt ist - also der gedrosselte Zustand.
Jetzt muss ich doch das Entdrosseln vom TÜV wieder im neuen Fahrzeugbrief vermerken lassen, oder?
Ist die Reihenfolge zum Entdrosseln jetzt: "Hülsen rein -> Eintragung durch den TÜV -> Ãnderung des Briefes -> Versicherung informieren"?
Reicht das Teilgutachten (aus dem Downloadbereich) dem Tüv aus oder brauche ich da nochwas?
Für mich wirkt das mit dem Teilgutachten etwas schwammig.
Und wenn ich das Entdrosseln vom TÜV eintragen lassen muss, kann ich das auch gleich bei der HU/AU machen? Das könnte nämlich beides auf einen Tag fallen.
Klar, kann ich dann die Hülsen erst nen Tag vor dem TÜV einbauen bzw. die Maschine vor Abnahme nicht fahren...
Ich hoffe ihr könnt mir helfen
Wäre euch sehr dankbar!
Viele Grüße!
