17.02.2012, 19:46
Hab mal ne Frage zu dem Thema:
Die ham ja heute gesagt, dass der neue Bundespräsident innerhalb von 30 Tagen gewählt sein muss, laut Gesetz.
Was ist denn eigentlich wenn das nicht schaffen würden? Wer würde dann ne Strafe von wem bekommen?!
Die ham ja heute gesagt, dass der neue Bundespräsident innerhalb von 30 Tagen gewählt sein muss, laut Gesetz.
Was ist denn eigentlich wenn das nicht schaffen würden? Wer würde dann ne Strafe von wem bekommen?!
Daniel, der freundlichste Ruhri
Motorradfahren ist das Schönste was man angezogen machen kann.
Alle meine Beiträge berufen sich auf §5 GG Absatz 1.
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