17.02.2012, 22:47
Daniel schrieb:Hab mal ne Frage zu dem Thema:
Die ham ja heute gesagt, dass der neue Bundespräsident innerhalb von 30 Tagen gewählt sein muss, laut Gesetz.
Was ist denn eigentlich wenn das nicht schaffen würden? Wer würde dann ne Strafe von wem bekommen?!
Wieso sollen sie länger als 30 Tage dafür brauchen? Ich bin grad mal die Gesetzte im GG für die Wahl des Bundespräsidenten und seine Befugnisse durchgeschaut und ich habe keine Strafe gefunden.
Dsa einzige was passieren könnte, wäre ja, dass keiner das Amt ausüben will. Und das wird wohl nicht passieren...
Liebe Gruesse
Velocity
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Motorradfahren hebt Grenzen auf.
Mensch und Maschine, Natur und Technik, alles wird eins.
(Hubert Hirsch)
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