11.04.2012, 22:36
Tipp: Nimm den alten Brief mit, da steht ja alles drin, von wg. Vmax, Stand/Fahrgeräusch, Zulässige Reifen. Das macht es dem Tüvler einfach. Aber ein Dokument ist denen noch lieber, dann schreibt er lt. Gutachten xyz ohne Leistungsbeschränkung und ist für sich selbst aus den Schneider, Je nach absolvierten Prüfungen darf er sonst auch nicht nach §21,3 eintragen.
So wars bei mir vor einer Woche auch ne glatte Sache... Klar ist immer besser Eintragungen beim Tüv zu machen, denn du zahlst IMMER eine HU bei einer Eintragung, weil der Prüfer sich ja von der Verkehrssicherheit des Fzg. versichern muß (so wurde s mir mal erklärt,ok vor 10 Jahren, aber ich denke das ist heut noch so), wenn er was einträgt. Nur bekommst du keine Plakette...
maecaenic
So wars bei mir vor einer Woche auch ne glatte Sache... Klar ist immer besser Eintragungen beim Tüv zu machen, denn du zahlst IMMER eine HU bei einer Eintragung, weil der Prüfer sich ja von der Verkehrssicherheit des Fzg. versichern muß (so wurde s mir mal erklärt,ok vor 10 Jahren, aber ich denke das ist heut noch so), wenn er was einträgt. Nur bekommst du keine Plakette...
maecaenic
