13.04.2012, 06:01
Alles eine Frage worum es geht. Gehts um Geld, kanns plötzlich wichtig werden. Beispiel: der Bugspoiler ist Teil der Karosserie und damit in der ABE des Krads beschrieben. Fehlt dieser, kann das Stand/Fahrgeräusch des Krads höher sein, was wiederum ein Verstoß gegen die Umwelt darstellt (ähnlich Veränderung der Abgasanlage) mit hohem Bussgeld und Punkten in Flensburg (zumindest noch) belegt ist.
Desweiteren werden die aerodynamischen Eigenschaften des Krads verändert. Solltest du einen Unfall haben, kann ein gewiefter Anwalt oder Gutachter der Versicherung dies als Ursache oder Begünstigung eines Sturzes heranziehen! und z.B. Geldforderungen deinerseits deswegen verweigern (und die Richter glauben solchen Leuten leider, weils ja unrechtens geändert wurde), ein Gegengutachten würde nötig etc.pp.(Auch wenn einige Moppeds ohne Verkleidung stabiler fahren als mit).
Weiterer Fall: du überfährst einen Fussgänger/Radfahrer/Kind (unabhängig von deiner Gesundheit danach) bist du, auch unverschuldet, immer Schmerzensgeldpflichtig (Unterlegenenhaftung). Das Opfer hätte möglicherweise 2 Reifenabdrücke auf der Brust, ein paar gebrochene Rippen. Ohne Bug kämen Verbrennungen durch die nun ungeschützten Krümmer und ein Hautaufriss mit entsprechenden Untergewebeverletzungen durch die nun freistehende Ölablasschraube und Kühlrippen der Ölwanne dazu(von Hauptständer mal ganz abgesehen), mit entsprechendem Öleintrag und z.B. Bauchfellentzündung, Entstellungen durch Narben etc. Der Gutachter deiner Versicherung sagt nun, durch die Eigenmächtige Veränderung am Motorrad sind zusätzliche Verletzungen am Opfer entstanden, die bei Ordnungsgemäß angebrachtem Bugspoiler nicht entstanden wären und verweigert die Übernahme der zusätzlichen Behandlungs- und Schmerzensgeldzahlungen. Dann darfst du privat dafür aufkommen, wenn das Opfer bzw. dessen Krankenversicherung es einklagt (wird sie!). Läßt´ das Ding von TÜV austragen, biste ausm Schneider, weils eben nicht mehr zum Fahrzeugumfang gehört, die ABE (= Allgemeine Betriebserlaubnis, die an Musterfahrzeugen zur Erlangung der Zulassung nach STVZO vom Hersteller / Importeur beim KBA beantragt wird) durch den TÜVler entsprechend für dein Krad geändert wurde (er zeichnet verantwortlich, daß durch die Veränderung die Betriebsgefahr des Krades nicht erhöht wird!).
Wie so oft, solang nix passiert ist alles gut, aber wenns um Geld geht, wirds sehr amtlich...
maecaenic
Desweiteren werden die aerodynamischen Eigenschaften des Krads verändert. Solltest du einen Unfall haben, kann ein gewiefter Anwalt oder Gutachter der Versicherung dies als Ursache oder Begünstigung eines Sturzes heranziehen! und z.B. Geldforderungen deinerseits deswegen verweigern (und die Richter glauben solchen Leuten leider, weils ja unrechtens geändert wurde), ein Gegengutachten würde nötig etc.pp.(Auch wenn einige Moppeds ohne Verkleidung stabiler fahren als mit).
Weiterer Fall: du überfährst einen Fussgänger/Radfahrer/Kind (unabhängig von deiner Gesundheit danach) bist du, auch unverschuldet, immer Schmerzensgeldpflichtig (Unterlegenenhaftung). Das Opfer hätte möglicherweise 2 Reifenabdrücke auf der Brust, ein paar gebrochene Rippen. Ohne Bug kämen Verbrennungen durch die nun ungeschützten Krümmer und ein Hautaufriss mit entsprechenden Untergewebeverletzungen durch die nun freistehende Ölablasschraube und Kühlrippen der Ölwanne dazu(von Hauptständer mal ganz abgesehen), mit entsprechendem Öleintrag und z.B. Bauchfellentzündung, Entstellungen durch Narben etc. Der Gutachter deiner Versicherung sagt nun, durch die Eigenmächtige Veränderung am Motorrad sind zusätzliche Verletzungen am Opfer entstanden, die bei Ordnungsgemäß angebrachtem Bugspoiler nicht entstanden wären und verweigert die Übernahme der zusätzlichen Behandlungs- und Schmerzensgeldzahlungen. Dann darfst du privat dafür aufkommen, wenn das Opfer bzw. dessen Krankenversicherung es einklagt (wird sie!). Läßt´ das Ding von TÜV austragen, biste ausm Schneider, weils eben nicht mehr zum Fahrzeugumfang gehört, die ABE (= Allgemeine Betriebserlaubnis, die an Musterfahrzeugen zur Erlangung der Zulassung nach STVZO vom Hersteller / Importeur beim KBA beantragt wird) durch den TÜVler entsprechend für dein Krad geändert wurde (er zeichnet verantwortlich, daß durch die Veränderung die Betriebsgefahr des Krades nicht erhöht wird!).
Wie so oft, solang nix passiert ist alles gut, aber wenns um Geld geht, wirds sehr amtlich...
maecaenic