13.04.2012, 20:29
Nur so als Info: vor einigen Jahren unterhielt ich mich auf einem Bikertreffen mit einem Typen über meinen Unfall und was die Versicherung alles versucht hat, um meine zu damaligen Zeit lächerlichen Schmerzensgeldforderungen (durch einen Anwalt) zu minimieren und die Karenzzeit für Meldung von Spätschäden zu drücken.
Es wurde tatsächlich nur zu 2/3 geregelt. Also wurde die Forderung etwas erhöht und ich bekam 300! Mark (offener Trümmerbruch Schienbein, Bruch Wadenbein, Schlüsselbein, Blasenquetschung, etc. 6Wo. Hospital und 3 mon. Krücken. Ebenfalls wurde am Materialschaden abgezogen.
Da wurde an Hand von im Halbdunklen gemachten Polizeilichen Unfallfotos eine Aufprallgeschwindigkeit ermittelt, nach deren Rückrechnung in Bezug auf Brems- und Rutschspuren bei mittlerer Verzögerung eines Krades blablabla eine Ausgangsgeschwindigkeit meinerseits von 55km/h errechnen ließ, was dann zu 10%! zu schnell aufgebauscht wurde, ich also selbst Schuld wär, eidesstattlich vom Gutachter der Versicherung. Mein Einwand, die Aufprallgeschwindigkeit wäre nur 19,5 km/h gewesen und das dann nur 49km/h rauskämen galt nicht.
Der Biker stellte sich dann als Unfallgutachter vor und meinte, daß das übliche Praxis bei Versicherungen wäre, und erzählte eben diesen Fall mit dem Überfahren und den größeren Körperverletzungen. Er konnte damals dies nicht widerlegen und die Versicherung bekam Recht.
Meinen Fall, meinte er, da hätte er mehr rausholen können, wg. eben meiner Überlegung der geringeren Aufprallgeschwindigkeit. Hätte dann 500 Mark bekommen...... Das Gutachten wäre aber locker im 4stelligen Bereich gelegen.
maecaenic
Es wurde tatsächlich nur zu 2/3 geregelt. Also wurde die Forderung etwas erhöht und ich bekam 300! Mark (offener Trümmerbruch Schienbein, Bruch Wadenbein, Schlüsselbein, Blasenquetschung, etc. 6Wo. Hospital und 3 mon. Krücken. Ebenfalls wurde am Materialschaden abgezogen.
Da wurde an Hand von im Halbdunklen gemachten Polizeilichen Unfallfotos eine Aufprallgeschwindigkeit ermittelt, nach deren Rückrechnung in Bezug auf Brems- und Rutschspuren bei mittlerer Verzögerung eines Krades blablabla eine Ausgangsgeschwindigkeit meinerseits von 55km/h errechnen ließ, was dann zu 10%! zu schnell aufgebauscht wurde, ich also selbst Schuld wär, eidesstattlich vom Gutachter der Versicherung. Mein Einwand, die Aufprallgeschwindigkeit wäre nur 19,5 km/h gewesen und das dann nur 49km/h rauskämen galt nicht.
Der Biker stellte sich dann als Unfallgutachter vor und meinte, daß das übliche Praxis bei Versicherungen wäre, und erzählte eben diesen Fall mit dem Überfahren und den größeren Körperverletzungen. Er konnte damals dies nicht widerlegen und die Versicherung bekam Recht.
Meinen Fall, meinte er, da hätte er mehr rausholen können, wg. eben meiner Überlegung der geringeren Aufprallgeschwindigkeit. Hätte dann 500 Mark bekommen...... Das Gutachten wäre aber locker im 4stelligen Bereich gelegen.
maecaenic
