14.04.2012, 11:13
Lieber Rex,
in unserem Herzen sind wir doch alle Partisanen und/oder Anarchisten. Unser Leben wir von Richtlinien und Gesetzen und gesellschaftlichen Normen eingeengt, so daß wir gerne vesucht sind (auch ich), auf individuelle Art all denen einen Finger zu zeigen, quasi unseren eigenen Rachefeldzug mit persönlicher Befriedigung zu gestalten, getreu dem Motto: ich hab mitten auf den Roten Platz geschissen! (Gut, die Hose hatte ich nicht runtergezogen.)
Du machst es, ich auch.
Aber wenn die Frage nach der Legalität gestellt wird, muß die Antwort eben entsprechend lauten.
Ein Grauimport erhält eine Ausnahmegenehmigung zur Zulassung, dies steht im (alten) Brief! auf der letzten Seite. Hier ist das Fzg genau beschrieben, wenn die Ausstattung nicht dem in der ABE für das Standardrodukt beschrieben abweicht.
Die Versicherungen richten sich nur nach der Leistung des Motors, ansonsten nimmt die Vesicherung an, daß das Krad der der STVZO entspricht. Veränderst du eigenmächtig was, tut es dies nicht mehr. Ist die Ãnderung abgenommen, entspricht es wieder der STVZO. Klingt doof, ist aber so.
Deswegen, jeder soll tun und lassen, was er für richtig hält, solange er mit den Konsequenzen Leben kann.
Die Frage muß jederfür sich selbst beantworten.
Let´s Rock!
maecaenic
in unserem Herzen sind wir doch alle Partisanen und/oder Anarchisten. Unser Leben wir von Richtlinien und Gesetzen und gesellschaftlichen Normen eingeengt, so daß wir gerne vesucht sind (auch ich), auf individuelle Art all denen einen Finger zu zeigen, quasi unseren eigenen Rachefeldzug mit persönlicher Befriedigung zu gestalten, getreu dem Motto: ich hab mitten auf den Roten Platz geschissen! (Gut, die Hose hatte ich nicht runtergezogen.)
Du machst es, ich auch.
Aber wenn die Frage nach der Legalität gestellt wird, muß die Antwort eben entsprechend lauten.
Ein Grauimport erhält eine Ausnahmegenehmigung zur Zulassung, dies steht im (alten) Brief! auf der letzten Seite. Hier ist das Fzg genau beschrieben, wenn die Ausstattung nicht dem in der ABE für das Standardrodukt beschrieben abweicht.
Die Versicherungen richten sich nur nach der Leistung des Motors, ansonsten nimmt die Vesicherung an, daß das Krad der der STVZO entspricht. Veränderst du eigenmächtig was, tut es dies nicht mehr. Ist die Ãnderung abgenommen, entspricht es wieder der STVZO. Klingt doof, ist aber so.
Deswegen, jeder soll tun und lassen, was er für richtig hält, solange er mit den Konsequenzen Leben kann.
Die Frage muß jederfür sich selbst beantworten.
Let´s Rock!
maecaenic