17.04.2012, 20:31
Frags schrieb:Ãöhm - heißt das wenn ich für meine 2in1 Anlage ein Lock in den Bugspoiler geschnitten habe, dass dies letztentlich auch eingetragen sein müsste? Ist ja ne bauliche Veränderung an einem Orginalteil, welches eine Eintragungspflicht bei Veränderung bedarf...
Überleg mich gerade eh, ob ich den wieder demontiere, weil er einfach so schrecklich vibriert bei 2000rpm. Alternativ würde ich sonst ne Dämmatte verwenden und Ihn damit auskleiden - auch hier wieder bauliche Veränderung... sozusagen.
Wozu suche ich eigentlich ständig nach konformen Bauteilen, wenn man mit solchen unscheinbaren "Kleinigkeiten" eh schon von der Versicherung in den Popo getreten wird?
Auch wenn dein Ãrger und damit verbundener Zynismus über solche Sache offs. ebenso groß ist wie meiner:
(in der Tiefe meines Herzen bin ich tief anarchistisch!)
Wenn die Anlage an deinem Motorrad typgeprüft ist und dafür der Bugspoiler ausgeschnitten werden muß, daß sie passt, ist diese Ãnderung Teil der Gesamtabnahme und damit eine "genehmigte"und überprüfte Ver(Ab)änderung und von der Prüforganisation entsprechend im beim KBA hinterlegten Mustergutachten beschrieben (wie sich das gehört mit Millimeterangaben und Radien! Wenn ich Händigkeitsbereich auch was für ein Keder angebaut sein muß.). Lach nicht, ist so. Deutsche Gründlichkeit! In frühen Zeiten unserer Republik von "zum Handeln gezwungener Politiker" eingeführte Regeln zur Senkung von Unfällen bzw. deren Schwere.
Dämmmatten sind keine bauliche Veränderung.
maecaenic