26.04.2012, 22:22
Zitat:Mir ist gerade nur der Fall bekannt wo welche für ein Video das Nummernschild mit Pappe abgeklebt hatten.
Die sind dann auf ner öffentlichen Straße gefahren, Gesichter erkennbar, Tacho und Schilder waren gut zu lesen.
Über Youtube und Provider wurden die ausfindig gemacht,
gab dann ne Anzeige wegen der Geschwindigkeit, fahrlässigem Verhalten, und: Urkundenfälschung
Hmm... Ordnungswidrigkeiten gegen die StVO verjähren nach 3 Monaten
![Think Think](https://gpz.info/images/smilies/eusa/think.gif)
Wenn man Tatzeitpunkt nicht nachweisen kann, kann da eigentlich nicht viel kommen.