27.01.2013, 21:16
panzerstricker schrieb:Ist doch Schnuppe wer die Drossel einbaut ... Der Tüv muss dir nur nachweisen können, dass du sie nicht eingebaut hast.
Falsch ! Du - als Fahrzeughalter - musst beim TÜV den vorschriftsmässigen Einbau nachweisen, nicht andersherum.
Beim Entdrosseln (Leistungssteigerung) sieht es wieder anders aus. Da ist eine Bestätigung nicht notwendig.
Warum das Fahrzeug allerdings auf den Leistungsprüfstand soll, ist mir im Moment unklar. Das macht doch keine normale Werkstatt, ausser vielleicht bei hochgezüchteten Rennmaschinen, wo der Fahrzeugbesitzer drauf besteht, die tatsächliche Leistung bescheinigt zu kriegen.
Vier Finger zum Gruß erhoben 
(und zwei Grüne hinter sich gelassen)
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