24.06.2012, 02:19
Mit der "Anzeige" ist wohl gemeint, ob Du gegen den Unfallgegner Strafantrag wegen Körperverletzung stellen möchtest. Das ist praktisch eine rein strafrechtliche Sache, die völlig unabhängig von allen Schadenersatzforderungen ist. Wenn Du also möchtest, dass gegen den Mercedes-Fahrer ein polizeiliches Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet wird, dann musst Du diesen Strafantrag stellen. Dir persönlich bringt das gar nichts, ausser der Befriedigung von Rachgefühlen.
Lass Dich nicht auf Angebote der Versicherung ein und unterschreibe erst recht keine Abfindungserklärung. Lass den Anwalt mit denen kommunizieren.
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