09.12.2006, 17:57
gths\;p=\"26564 schrieb:Das läuft doch dann bestimm mindestens unter Fahrlässigkeit.
Fahrlässig bedeutet: "die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer acht zu lassen" (also nicht Straßenverkehr, is klar)
grob fahrlässig handelt, wer sie im besonderen Maße außer acht läßt.
Und Vorsatz ist alt gewußt und gewollt.
Ich nehme mal an, dass sich viele eine gebrauchte GPZ geholt haben, also woher soll ich wissen aus welchem Material die Verkleidung ist.
Und auch wenn ich mal eine Kaputte aus dem nicht vorgeschrieben Material drauf mache, muss mir man bei einem Unfall, wie es gths geschrieben hat, erstmal einer beweisen, dass ich die Verkleidung drauf gemacht habe.
Gruß
Wepps
EX500D, 94er Candy Wine Red, 2in1 Cobra, 35er Höherlegung, BT 45, Wilbers Gabelfedern, Stahlflex-Bremsleitung, Heckumbau, getönte Heckleuchte, Tachostyling

