18.07.2012, 11:18
erstmal ein herzliches hallo, ich versuche mal zu helfen, auch wenn ich kein anwalt oder so bin
also wenn ich das nun richtig verstehe, habt ihr als sondervereinbarung gemacht, dass der kaufvertrag nur gültig wird, wenn das fahrzeug über den tüv kommt???
das fahrzeug ist nicht über den tüv gekommen, nach meinem verständnis kannst du nun vom vertrag zurüktreten, aber evtl. weiß hier ja noch jemand genaueres, ansonsten evtl. mal nen anwalt fragen??
also wenn ich das nun richtig verstehe, habt ihr als sondervereinbarung gemacht, dass der kaufvertrag nur gültig wird, wenn das fahrzeug über den tüv kommt???
das fahrzeug ist nicht über den tüv gekommen, nach meinem verständnis kannst du nun vom vertrag zurüktreten, aber evtl. weiß hier ja noch jemand genaueres, ansonsten evtl. mal nen anwalt fragen??

