18.07.2012, 12:33
Boah, Junge, so wie du schreibst hört sich das ganz schön schwammig an!
Würde im Kaufvertrag stehen: TÜV neu und sie kommt nicht drüber, fehlt eine im Kaufvertrag zugesicherte Eigenschaft und du kannst zurücktreten.
So wie du das schilderst, hab ich Zweifel. Es steht ja nirgends wer für den TÜV und die Kosten verantwortlich ist. Über den TÜV kommt die Kleine bestimmt, ob mit oder ohne größeren Aufwand wurde leider nicht klar definiert.
Wenn du dein Geld zurückhaben willst, würde ich den KV mal von einem Anwalt prüfen lassen.
Normalerweise wirkt schon die Androhung einen Anwalt einzuschalten beim Verkäufer.
Wenn er dann nicht reagiert, wie gesagt prüfen lassen.
Gruß Michael
Würde im Kaufvertrag stehen: TÜV neu und sie kommt nicht drüber, fehlt eine im Kaufvertrag zugesicherte Eigenschaft und du kannst zurücktreten.
So wie du das schilderst, hab ich Zweifel. Es steht ja nirgends wer für den TÜV und die Kosten verantwortlich ist. Über den TÜV kommt die Kleine bestimmt, ob mit oder ohne größeren Aufwand wurde leider nicht klar definiert.
Wenn du dein Geld zurückhaben willst, würde ich den KV mal von einem Anwalt prüfen lassen.
Normalerweise wirkt schon die Androhung einen Anwalt einzuschalten beim Verkäufer.
Wenn er dann nicht reagiert, wie gesagt prüfen lassen.
Gruß Michael
Modell EX 500 A, Bj.`93, 44Kw, Grey/Black
jetzt ersetzt durch
Bella aka BMW F800ST, EZ 10/06, 62KW, Graphitanmet.-Matt
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