18.07.2012, 14:59
Nee, sorry Gombie,
der Kaufvertrag ist erfüllt wenn die Sache vollständig bezahlt und an den neuen Besitzer übergegangen ist.
Im übrigen besteht kein generelles Rücktrittsrecht vom KV innerhalb von 14 Tagen. Nur bei sogenannten Haustürgeschäften oder im Fernabsatz.
Wie meine Vorgänger hier schon sagten, es fehlen auch einige Details.
Gruß Michael
der Kaufvertrag ist erfüllt wenn die Sache vollständig bezahlt und an den neuen Besitzer übergegangen ist.
Im übrigen besteht kein generelles Rücktrittsrecht vom KV innerhalb von 14 Tagen. Nur bei sogenannten Haustürgeschäften oder im Fernabsatz.
Wie meine Vorgänger hier schon sagten, es fehlen auch einige Details.
Gruß Michael
Modell EX 500 A, Bj.`93, 44Kw, Grey/Black
jetzt ersetzt durch
Bella aka BMW F800ST, EZ 10/06, 62KW, Graphitanmet.-Matt
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Bella aka BMW F800ST, EZ 10/06, 62KW, Graphitanmet.-Matt

