18.07.2012, 17:42
hi!
dassja jetzt bisl mist bei dir.
Probleme gibts hier zwei:
1. Du hast schon gesagt bekommen, dass du vielleicht besser vollständig ALLES strukturiert aufschreiben musst (evtl. Kopie vom Kaufvertrag als Bild o.ä.), BEVOR man überhaupt überlegen kann, wies denn jetzt aussieht.
2. -- Klugscheißmodus an: -- Zum Schutze des Rechtsverkehrs vor unqualifizierten Rechtsdienstleistungen gibt es das Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen (RDG). Da steht drin, wer außergerichtliche Rechtsdienstleistungen erbringen darf und wer nicht. Und wenn man sich das anschaut darf das (solange derjenige nich in enger persönlicher Beziehung zu dir steht) unentgeltlich niemand... -- Klugscheißmodus aus --
Ich hatte beim Kauf meiner Zette ein ähnliches Problem, daher mein freundschaftlicher Rat:
Drohen mit dem Anwalt scheint clever (aber bitte machs dann auch glaubhaft, auch wenn du nur bluffst: schriftlich, sag ihm, dass er sich bis zu nem Tag X dazu schriftlich zu äußern hat und was du verlangst (Reparatur, Rücknahme... was weiß ich)... danach gehts zum Anwalt). Aber du musst auch dran denken, was passiert, wenn er denkt, dass er recht hat und auf die Sache einlässt.
Da dein Motorrad schon etwas betagt ist, gehe ich davon aus, dass du keine mehrere tausend Euro ausgegeben hast. Da muss man sich überlegen, ob man deshalb vor Gericht geht (Gerichtskosten evtl. höher als Moppedwert), wenn man bedenkt, dass das 1. Schreiben von einem Anwalt dich schon gute 200€ kosten kann. Haste ne Rechtsschutzversicherung? Wenn ja überleg, ob die Selbstbeteiligung nicht evtl zu hoch ist.
Andererseits sag doch mal was der Tüv bemängelt hat. Klar willst du sofort fahren (wer will das hier nicht?!). Wenn aber die Mängel einfach zu beheben sind findest du genau hier nette und vor allem erfahrene Schrauberleute, die dir mit Rat und Tat zur Seite stehen!!
Viele Grüße und viel Erfolg!
dassja jetzt bisl mist bei dir.
Probleme gibts hier zwei:
1. Du hast schon gesagt bekommen, dass du vielleicht besser vollständig ALLES strukturiert aufschreiben musst (evtl. Kopie vom Kaufvertrag als Bild o.ä.), BEVOR man überhaupt überlegen kann, wies denn jetzt aussieht.
2. -- Klugscheißmodus an: -- Zum Schutze des Rechtsverkehrs vor unqualifizierten Rechtsdienstleistungen gibt es das Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen (RDG). Da steht drin, wer außergerichtliche Rechtsdienstleistungen erbringen darf und wer nicht. Und wenn man sich das anschaut darf das (solange derjenige nich in enger persönlicher Beziehung zu dir steht) unentgeltlich niemand... -- Klugscheißmodus aus --
Ich hatte beim Kauf meiner Zette ein ähnliches Problem, daher mein freundschaftlicher Rat:
Drohen mit dem Anwalt scheint clever (aber bitte machs dann auch glaubhaft, auch wenn du nur bluffst: schriftlich, sag ihm, dass er sich bis zu nem Tag X dazu schriftlich zu äußern hat und was du verlangst (Reparatur, Rücknahme... was weiß ich)... danach gehts zum Anwalt). Aber du musst auch dran denken, was passiert, wenn er denkt, dass er recht hat und auf die Sache einlässt.
Da dein Motorrad schon etwas betagt ist, gehe ich davon aus, dass du keine mehrere tausend Euro ausgegeben hast. Da muss man sich überlegen, ob man deshalb vor Gericht geht (Gerichtskosten evtl. höher als Moppedwert), wenn man bedenkt, dass das 1. Schreiben von einem Anwalt dich schon gute 200€ kosten kann. Haste ne Rechtsschutzversicherung? Wenn ja überleg, ob die Selbstbeteiligung nicht evtl zu hoch ist.
Andererseits sag doch mal was der Tüv bemängelt hat. Klar willst du sofort fahren (wer will das hier nicht?!). Wenn aber die Mängel einfach zu beheben sind findest du genau hier nette und vor allem erfahrene Schrauberleute, die dir mit Rat und Tat zur Seite stehen!!
Viele Grüße und viel Erfolg!
Schneller, schräger, später... mehr geht immer, mussabanüsch

