13.01.2013, 13:22
Ich sehe grad auf Blatt 4, erster Text-Abschnitt:
"Es bestehen keine technischen Bedenken, die Gabelstabilisatoren auch an Fahrzeugen zu verwenden, die hier nicht aufgeführt sind, wenn von den Abmessungen her eine paßgnaue Anbringung gewährleistet ist."
Ha! Das könnte die Rettung sein.
Ich denke hier liegt die Entscheidungsfreiheit beim Prüfer. Wenn man dem nicht dumm kommt, er keine schlechte Laune hat, etc. sollte es klappen.
Das Ding ersetzt ja auch nichts, sondern ist eine unterstützende Anbaumassnahme - da kann doch keiner was dagegen haben, wenn es passt.
Edit:
Wenn jetzt noch jemand das Ding bereits eingetragen hat und vielleicht eine Kopie vom Schein... das wäre dann wohl narrensicher.
"Es bestehen keine technischen Bedenken, die Gabelstabilisatoren auch an Fahrzeugen zu verwenden, die hier nicht aufgeführt sind, wenn von den Abmessungen her eine paßgnaue Anbringung gewährleistet ist."
Ha! Das könnte die Rettung sein.
Ich denke hier liegt die Entscheidungsfreiheit beim Prüfer. Wenn man dem nicht dumm kommt, er keine schlechte Laune hat, etc. sollte es klappen.
Das Ding ersetzt ja auch nichts, sondern ist eine unterstützende Anbaumassnahme - da kann doch keiner was dagegen haben, wenn es passt.
Edit:
Wenn jetzt noch jemand das Ding bereits eingetragen hat und vielleicht eine Kopie vom Schein... das wäre dann wohl narrensicher.
Transzendenz, Resilienz, Transparenz. Und "omm".