26.01.2013, 15:10
Moinsen,
seit 2011 läuft eine Anfrage beim Bundesverkehrsminister, inwieweit Reifen für Motorräder beschaffen sein müssen, um als "tauglich" zu gelten, wenn sie keine M&S Kennzeichnung tragen... Meiner Erkenntnis nach ist die Frage nach wie vor unbeantwortet...
Daher gilt, soweit ist mir auch nichts anderes bekannt, die Kennzeichnungspflicht für Winterreifen mit Symbolen (Schneeflocke) bzw. M&S. Wer durch eine nicht taugliche Bereifung einen Unfall verursacht, riskiert ein empfindliches Bußgeld...
Soweit ich weiß, sind die Reifenhersteller, bis auf Heidenau, auch nicht willens, entsprechende Reifen herzustellen...
Die Regelung gilt übrigens nur für im Straßenverkehr teinehmende Motorräder; nicht für "im ruhenden Verkehr stehende!"
Gilt meiner Meinung nach nur für Lkw's, die mit Winterreifen ausschließlich auf den Antriebsachsen unterwegs sind... für Motorräder habe ich einen entsprechenden Passus des BMV noch nicht gelesen!!! Das einzige was das BMV auf ihrer Homepage dazu veröffentlich lautet:
Und wichtig ist hier das Wort "und die Struktur" (nicht oder); dann das beudetet meiner Meinung nach, dass die Reifenmisschung so beschaffen sein muss, dass sie auch bei entsprechenden Minusgraden noch weich und griffig ist, was nicht bei jedem Stollenreifen gewährleistet ist.
Aussage von Conti:
und der ADAC definiert Winterreifen:
Mein Fazit: die Winterreifenpflicht gilt für Motorräder!!!
Grüße, Sascha.
seit 2011 läuft eine Anfrage beim Bundesverkehrsminister, inwieweit Reifen für Motorräder beschaffen sein müssen, um als "tauglich" zu gelten, wenn sie keine M&S Kennzeichnung tragen... Meiner Erkenntnis nach ist die Frage nach wie vor unbeantwortet...
Daher gilt, soweit ist mir auch nichts anderes bekannt, die Kennzeichnungspflicht für Winterreifen mit Symbolen (Schneeflocke) bzw. M&S. Wer durch eine nicht taugliche Bereifung einen Unfall verursacht, riskiert ein empfindliches Bußgeld...
Soweit ich weiß, sind die Reifenhersteller, bis auf Heidenau, auch nicht willens, entsprechende Reifen herzustellen...
Die Regelung gilt übrigens nur für im Straßenverkehr teinehmende Motorräder; nicht für "im ruhenden Verkehr stehende!"
c-de-ville schrieb:Enduroähnliche Profile sind auch erlaubt.
Es heißt so in der Art "grobstolliges Profil mit einzeln stehenden Profilblöcken".
Gruß c-de-ville
Gilt meiner Meinung nach nur für Lkw's, die mit Winterreifen ausschließlich auf den Antriebsachsen unterwegs sind... für Motorräder habe ich einen entsprechenden Passus des BMV noch nicht gelesen!!! Das einzige was das BMV auf ihrer Homepage dazu veröffentlich lautet:
Zitat:Auch Motorräder sind Kraftfahrzeuge im Sinne der Vorschrift. Verfügen Motorräder nicht über Reifen, bei denen das Profil der Lauffläche und die Struktur so konzipiert sind, dass sie vor allem auf Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen, dürfen sie bei den genannten Wetterverhältnissen nicht fahren, da ansonsten eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr nicht mehr möglich ist.
Und wichtig ist hier das Wort "und die Struktur" (nicht oder); dann das beudetet meiner Meinung nach, dass die Reifenmisschung so beschaffen sein muss, dass sie auch bei entsprechenden Minusgraden noch weich und griffig ist, was nicht bei jedem Stollenreifen gewährleistet ist.
Aussage von Conti:
Zitat: Und über den für Großenduros lieferbaren Conti TKC 80 M+S sagt Conti-Sprecher Klaus Engelhart: âDas ist ein Gelände-, kein Winterreifen.â
ADAC schrieb:Gibt es Ausnahmen von der Winterreifenpflicht?
Neben der Besonderheit, dass für Lkw und Busse die Winterreifenpflicht nur für die Antriebsachsen vorgeschrieben ist, sind auch land- und forstwirtschaftliche Nutzfahrzeuge von der Winterreifenpflicht ausgenommen werden. Hintergrund ist, dass diese Fahrzeuge üblicherweise mit Reifen ausgestattet sind, die zwar nicht als Winterreifen (M+S-Reifen) gekennzeichnet, aufgrund ihres grobstolligen Profils der Lauffläche und des Reifenaufbaus jedoch für den Betrieb bei winterlichen Verhältnissen ausreichend sind.
Wichtig: Dies gilt nicht für grobstollige Sommerreifen von Geländewagen oder Quads.
und der ADAC definiert Winterreifen:
Zitat:Definition des "Winterreifens"
Es geht hier um Reifen, deren Konzeption darauf ausgelegt ist, auf Schnee bessere Fahr- und Traktionseigenschaft als Sommerreifen zu erzielen. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass derzeit alle Reifen diese Vorgaben erfüllen, die mit M+S oder Schneeflockensymbol gekennzeichnet sind oder als Allwetter- bzw. Ganzjahresreifen bezeichnet werden.
Die Angebotspalette für motorisierte Zweiräder ist überschaubar (siehe unten). Die Reifen sind eine Weiterentwicklung bisheriger Profile und sind mit speziellen Gummimischungen sowie eingearbeiteten Faserelementen für kältere Temperaturen um null Grad gedacht. Die höhere Kälteelastizität sorgt zwar für eine erhöhte Verzahnung und Grip auf der Fahrbahn, der Hersteller selbst weist aber nicht ohne Grund darauf hin: âDie Sicherheitsreserven, die diese Reifen bieten, verhindern keine Stürze, aber sie verringern das Risiko.â Das Fahren im Sommerbetrieb ist zwar grundsätzlich möglich, wird auf Grund des höheren Verschleißes nicht empfohlen.
Grobstollige Enduro-Reifen mit dem M+S-Zeichen sorgen mit ihrer Profilform für eine gute Selbstreinigung, die Profilblöcke dieser Reifen verfügen allerdings nicht über die für verbesserten Grip zuständige Feinlamellierung von Pkw-Winterreifen. Auch die Gummimischung ist überwiegend nicht an die Bedingungen im Winter angepasst. Damit sind, wenn überhaupt, im Vergleich zu ähnlichen Reifen ohne M+S-Kennzeichnung nur geringe Verbesserungen auf Schnee- und -Schneematsch zu erwarten. Alle anderen Stollen-Reifen, die für Cross- oder Trialwettbewerbe konzipiert wurden, eine Straßenzulassung besitzen und zur jeweiligen Maschine passen, sind zwar überwiegend besser wintergeeignet als normale Motorradreifen. Weil sie allerdings nicht über die M+S-Kennzeichnung verfügen, genügen sie nicht der StVO-Ausrüstungspflicht.
Mein Fazit: die Winterreifenpflicht gilt für Motorräder!!!
Grüße, Sascha.