26.01.2013, 19:14
Daniel schrieb:Er sagt, es gibt für kein Fahrzeug die Pflicht Winterreifen drauf zu haben wenn die Straßen nicht verschneit oder vereist sind.
Was ja auch der Gesetzestext wiedergibt:
die StVO schrieb:§ 2 Abs. 3a Satz 1, 2 und 3 Straßenverkehrs-Ordnung wurde wie folgt gefasst:âBei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeugnur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nr. 2.2 der Richtlinie92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugenund Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage....
sollte die Aussage also um Reifglätte erweitert werden!
Daniel schrieb:Bei Motorrädern gilt Stollenprofil,laut seiner Aussage, bei der Witterung als geeignet auch wenn kein M+S drauf ist.
Ja, aber wo ist die Quelle dafür...

Daniel schrieb:Bei nem Unfall entscheidet letzten Endes die Versicherung im Einzelfall ob sie Regressansprüche stellt.
Kann sein; aber das Bußgeld bei einem Unfall in Höhe von EUR 120 und den einen Punkt, der auch mal wehtun kann, legt die Bußgeldstelle fest. Und wer einem Vorausfahrenden bei Winterglätte hinten draufrutscht und keine Winterreifen hat, wird schlechte Karten haben...
Sascha.