09.01.2007, 22:09
achso ja, sorry :)
§57a Prüfplakette (glaub so heißts im amtsdeutsch/österreichisch). Also gemeint is die jährliche Überprüfung.
Seh da grad, dass in Deutschland die HU (jetzt hab ichs aber) nur alle 24 Monate beim Motorrad gemacht werden muss?
§57a Prüfplakette (glaub so heißts im amtsdeutsch/österreichisch). Also gemeint is die jährliche Überprüfung.
Seh da grad, dass in Deutschland die HU (jetzt hab ichs aber) nur alle 24 Monate beim Motorrad gemacht werden muss?