16.04.2013, 09:52
Um mich hier mal dreist aus BW in den NRW-Stammtisch zu drängen....
Fahrtenbuch is Fahrzeug gebunden, wurde schon richtig erkannt. Zu sagen, ein Käufer sei abgesprungen könnte 1 mal klappen.
Was aber, wenn das Fahrzeug "tatsächlich" verkauft ist?
Ab zum Amt, Mama Papa Oma und die gesamte Verwandtschaft im Brief eintragen lassen (völlig egal, vielleicht besser jemand mit anderem Namen ), weiterfahren, bei Lust und Laune die gleiche Aktion wieder mit eigenem Namen, fertig.
ach und nein , ich will hier niemanden anstiften
Grüße
Fahrtenbuch is Fahrzeug gebunden, wurde schon richtig erkannt. Zu sagen, ein Käufer sei abgesprungen könnte 1 mal klappen.
Was aber, wenn das Fahrzeug "tatsächlich" verkauft ist?
Ab zum Amt, Mama Papa Oma und die gesamte Verwandtschaft im Brief eintragen lassen (völlig egal, vielleicht besser jemand mit anderem Namen ), weiterfahren, bei Lust und Laune die gleiche Aktion wieder mit eigenem Namen, fertig.
ach und nein , ich will hier niemanden anstiften
Grüße
Schneller, schräger, später... mehr geht immer, mussabanüsch